Oberste Geschossdecke dämmen
Die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt zu den einfachsten und wirkungsvollsten energetischen Maßnahmen an einem Gebäude. Warme Luft steigt nach oben – fehlt die Dämmung unter dem Dach, geht viel Heizenergie ungenutzt verloren.
Mit der Einblasdämmung lässt sich die oberste Geschossdecke nachträglich dämmen, ohne die Decke öffnen zu müssen. Das Dämmmaterial wird in den vorhandenen Hohlraum über der Decke eingeblasen – schnell, sauber und effektiv.
Begehbar oder nicht begehbar?
Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
- Nicht begehbar (Kaltdach) – Der Dachboden wird nicht genutzt. Die Dämmung wird zwischen und ggf. über den Balken auf der Decke eingeblasen. Eine Begehbarkeit ist nach der Dämmung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
- Begehbar – Wird der Dachboden als Abstellfläche genutzt, kann eine begehbare Dämmlösung umgesetzt werden, z. B. durch eine aufgeständerte Konstruktion mit Einblasdämmung in den Hohlräumen.
Voraussetzungen
Für eine Einblasdämmung der obersten Geschossdecke sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Zugang zum Dachboden – Für die Arbeiten muss ein ausreichender Zugang bestehen.
- Leitungen und Installationen – Elektroleitungen, Lüftungsrohre oder andere Installationen auf der Decke müssen berücksichtigt werden.
- Klappen und Durchdringungen – Wartungsklappen, Dachfenster oder sonstige Durchbrüche müssen ausgespart bleiben.
- Balkenabstände – Die Abstände und Höhen der Deckenbalken bestimmen die mögliche Dämmstärke.
- Trockenheit – Der Dachboden und die Decke müssen trocken sein.
Vorteile der Einblasdämmung der Geschossdecke
- Geringer Eingriff – keine aufwändigen Abbrucharbeiten nötig
- Schnelle Ausführung – meist an einem Tag umsetzbar
- Keine Verschwendung von Nutzfläche im Wohnbereich
- Lückenlose Verfüllung aller Hohlräume – keine Wärmebrücken
- Geeignet für verschiedene Dämmstoffe je nach Anforderung
Häufige Fragen zur Dämmung der obersten Geschossdecke
Muss der Dachboden vor der Dämmung geräumt werden?
In der Regel ja. Der Bereich der zu dämmenden Fläche sollte frei geräumt sein, damit die Arbeiter Zugang haben und das Material gleichmäßig eingeblasen werden kann.
Ist eine Dampfbremse auf der Geschossdecke nötig?
Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke ist in den meisten Fällen keine Dampfbremse erforderlich, da die Decke in der Regel aus massivem Material (Beton oder Holz) besteht und diffusionshemmend wirkt. Der Fachbetrieb prüft dies vor Ort.
Kann man nach der Dämmung noch auf dem Dachboden laufen?
Das hängt von der gewählten Ausführung ab. Bei einer nicht begehbaren Dämmung ist der Dachboden nach der Maßnahme nicht mehr oder nur mit Trittbrettern begehbar. Eine begehbare Lösung ist mit entsprechendem Aufbau möglich.
Kann man die Dämmung später aufstocken?
Ja, sofern noch ausreichend Platz vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass die bestehende Dämmung trocken und in gutem Zustand ist.
Müssen Leitungen auf dem Dachboden freigehalten werden?
Ja, Elektroleitungen und andere Installationen müssen von der Dämmung freigehalten oder entsprechend gekennzeichnet werden. Wartungsklappen und Durchdringungen werden ausgespart.
Geschossdeckendämmung prüfen lassen
Lassen Sie prüfen, ob Ihre oberste Geschossdecke für eine Einblasdämmung geeignet ist. Senden Sie uns Ihre Anfrage.
Geschossdeckendämmung anfragenVermittlungsplattform. Kein eigener ausführender Dämmbetrieb im Westerwald.